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Bauamt

Die Errichtung eines Wintergartens als Wohn- oder Geschäftsraumerweiterung bedarf grundsätzlich einer Genehmigung durch das zuständige Bauamt. Gleiches gilt für nicht beheizte Anbauten, Carports oder Haustürvorbauten, wobei hier ein vereinfachtes Antragsverfahren, die Bauanzeige, ausreicht.

Bevor mit einer detaillierten Planung begonnen wird, sollten Sie sich beim zuständigen Bauamt im Rahmen einer Bauvoranfrage über Ihre individuellen Möglichkeiten informieren. Beschränkungen können z. B. durch zu geringe Abstände zum Nachbargrundstück, einem zu hohen Anteil bebauter Fläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße, Überschreitung der zulässigen Baukörperlänge oder Form- bzw. Denkmalschutz- und Brandschutzvorschriften entstehen. So können Sie bei einer Bauvoranfrage im zuständigen Bauamt auch klären, ob eine Bauanzeige für Ihr Projekt ausreichend ist.

Die Bauanzeige unterscheidet sich vom Bauantrag nicht im Umfang ihrer Erstellung, sondern darin, dass nach Einreichung der Unterlagen ein Ausbleiben einer Antwort innerhalb von 3 Wochen, automatisch eine Genehmigung bedeutet. Der Bauantrag wird immer auf dem Postweg beantwortet, was bis zu 6 Wochen dauern kann. Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige wird erstellt durch eine vorlageberechtigte Person. Dies kann der Hersteller des Wintergartens sein oder ein Architekt, der Mitglied der Kammer ist und über einen Berufhaftpflichtnachweis verfügt oder ein Bauingenieur als Mitglied einer Ingenieurskammer.

Für die korrekte Anfertigung eines Bauantrages oder einer Bauanzeige sind von Ihnen einige Unterlagen bereitzustellen. Diese Grundrisse, Lagepläne und Formulare erhalten Sie beim zuständigen Bauamt bzw. beim Katasteramt. Die genaue Auflistung erfahren Sie vom jeweiligen Bauvorlageberechtigten. Aus diesen Unterlagen wird dann der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mit Statik fertig zur Weitergabe an das Bauamt erstellt. Das Genehmigungsverfahren ist Gebührenpflichtig. Zusätzlich enstehen Kosten für die Erstellung des Bauantrages.



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