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Bauamt
Die Errichtung eines Wintergartens als Wohn- oder Geschäftsraumerweiterung
bedarf grundsätzlich einer Genehmigung durch das zuständige Bauamt.
Gleiches gilt für nicht beheizte Anbauten, Carports oder
Haustürvorbauten, wobei hier ein
vereinfachtes Antragsverfahren, die Bauanzeige, ausreicht.
Bevor mit einer detaillierten Planung begonnen wird, sollten Sie sich beim
zuständigen Bauamt im Rahmen einer Bauvoranfrage über Ihre
individuellen Möglichkeiten informieren. Beschränkungen können
z. B. durch zu geringe Abstände zum Nachbargrundstück, einem zu
hohen Anteil bebauter Fläche im Verhältnis zur
Grundstücksgröße, Überschreitung der zulässigen
Baukörperlänge oder Form- bzw.
Denkmalschutz- und Brandschutzvorschriften entstehen. So können Sie
bei einer Bauvoranfrage im zuständigen Bauamt auch klären, ob eine
Bauanzeige für Ihr Projekt ausreichend ist.
Die Bauanzeige unterscheidet sich vom Bauantrag nicht im Umfang ihrer Erstellung,
sondern darin, dass nach Einreichung der Unterlagen ein Ausbleiben einer
Antwort innerhalb von 3 Wochen, automatisch eine Genehmigung bedeutet. Der
Bauantrag wird immer auf dem Postweg beantwortet, was bis zu 6 Wochen dauern
kann. Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige wird erstellt durch eine
vorlageberechtigte Person. Dies kann der Hersteller des Wintergartens sein
oder ein Architekt, der Mitglied der Kammer ist und über einen
Berufhaftpflichtnachweis verfügt oder ein Bauingenieur als Mitglied
einer Ingenieurskammer.
Für die korrekte Anfertigung eines Bauantrages oder einer Bauanzeige
sind von Ihnen einige Unterlagen bereitzustellen. Diese Grundrisse,
Lagepläne und Formulare erhalten Sie beim zuständigen Bauamt bzw.
beim Katasteramt. Die genaue Auflistung erfahren Sie vom jeweiligen
Bauvorlageberechtigten. Aus diesen Unterlagen wird dann der Bauantrag bzw.
die Bauanzeige mit Statik fertig zur Weitergabe an das Bauamt erstellt. Das
Genehmigungsverfahren ist Gebührenpflichtig. Zusätzlich enstehen
Kosten für die Erstellung des Bauantrages.
glasraum.com (2000)
ihr-wintergarten
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